Rechtsprechung
BFH, 17.05.2005 - VII R 68/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 805/68 Art. 13 Abs. 9; ; VO (EG) Nr. 615/98 Art. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der "Transportdauer" in der Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport
- rechtsportal.de
Begriff der "Transportdauer" in der Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport
- datenbank.nwb.de
Begriff "Transportdauer" in der Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport zweifelhaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 21.09.2004 - IV 239/02
- BFH, 17.05.2005 - VII R 68/04
- EuGH, 23.11.2006 - C-300/05
- BFH, 06.08.2008 - VII R 68/04
- BFH - VII R 68/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04
Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG - …
Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII R 68/04
Die zweite Frage ist, wie der Senat in seinem heutigen Urteil VII R 76/04 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) näher ausgeführt hat, eindeutig zu verneinen; die gegenteilige Auffassung des FG ist mit dem Gemeinschaftsrecht nicht zu vereinbaren.
- FG Hamburg, 10.01.2006 - IV 3/02
Ausfuhrerstattung und Tierschutz: Versagung der Ausfuhrerstattung wegen …
Auch in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof vom 17.5.2005 ( VII R 68/04, juris; Az. des EuGH : C-300/05) hat der Bundesfinanzhof ausgeführt, dem Verordnungsgeber könne nicht der Vorwurf gemacht werden, mit der Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen zu haben.Ob die große Bedeutung, die der gemeinschaftliche Gesetzgeber der Wahrung des Tierschutzes bei der Ausfuhr von lebendem Vieh beigemessen habe, gerechtfertigt sei und insbesondere auch den Interessen der Exportwirtschaft ausreichend Rechnung trage, sei in diesem Zusammenhang ohne Belang (vgl. BFH, Vorabentscheidungsersuchen vom 17.5.2005 - VII R 68/04 -, juris).
- FG Hamburg, 12.01.2006 - IV 38/04
Versagung der Ausfuhrerstattung wegen Nichteinhaltung der …
Auch in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof vom 17.5.2005 ( VII R 68/04, juris; Az. des EuGH : C-300/05) hat der Bundesfinanzhof ausgeführt, dem Verordnungsgeber könne nicht der Vorwurf gemacht werden, mit der Vorschrift des Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 615/98 gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen zu haben.Ob die große Bedeutung, die der gemeinschaftliche Gesetzgeber der Wahrung des Tierschutzes bei der Ausfuhr von lebendem Vieh beigemessen habe, gerechtfertigt sei und insbesondere auch den Interessen der Exportwirtschaft ausreichend Rechnung trage, sei in diesem Zusammenhang ohne Belang (vgl. BFH, Vorabentscheidungsersuchen vom 17.5.2005 - VII R 68/04 -, juris).